Gut zu wissen

Fachlich korrekte Erläuterungen zu Ablauf und üblichen Fremdwörtern

Allgemeines

Was ist ein Gutachten?
Ein Gutachten ist die fachlich begründete und nachvollziehbare Beurteilung und Dokumentation eines Sachverhalts oder einer Fragestellung durch einen Sachverständigen. Ein Gutachten ist eine neutrale, unabhängige und fachkundige Ermittlung des Schadenumfanges an einem Fahrzeug nach einem Unfall. Es dient z.B. als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung.

Wann sollte ich ein Gutachten erstellen lassen?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden nicht eindeutig als Bagatellschaden (ca. unter 750 €) einzustufen ist. Ab dieser Grenze empfiehlt es sich, ein professionelles Gutachten einzuholen um Ansprüche rechtlich sicher zu erfassen und festzuhalten.

 

Kosten & Versicherung

Wer zahlt das Gutachten?

Haftpflichtschaden: Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten für das Gutachten, wenn Sie unverschuldet sind.

Kaskoschaden: Hier bestimmt die eigene Versicherung, ob ein Gutachten erstellt wird und durch wen. Beauftragen Sie selbstständig einen Sachverständigen, werden die Kosten in der Regel nicht übernommen.

Muss ich die Kosten vorstrecken?
Im Haftpflichtfall normalerweise nicht – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Im Kaskofall kann eine Vorleistung erforderlich sein.

 

Gutachter & Ablauf

Was macht ein Kfz-Gutachter?
Der Gutachter dokumentiert den Schadenumfang, kalkuliert die Reparaturkosten, prüft eine mögliche Wertminderung und stellt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs fest.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Terminvereinbarung und Besichtigung des Fahrzeugs

Fotodokumentation und Schadenaufnahme

Ermittlung der Reparaturkosten und anderer Fahrzeugwerte

Erstellung des schriftlichen Gutachtens

 

Begriffe & Fachwissen

Wiederbeschaffungswert
Der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenseintritt. Er entspricht dem Betrag, den man auf dem Markt für ein vergleichbares Fahrzeug (Alter, Zustand, Ausstattung, Laufleistung) zum Unfallzeitpunkt aufwenden müsste.

Restwert
Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug direkt nach dem Unfall noch hat – z. B. für den Verkauf an einen Restwertaufkäufer.

Nutzungsausfall
Eine Entschädigung, die Sie erhalten können, wenn Sie während der Reparaturzeit auf Ihr Fahrzeug verzichten, anstatt einen Mietwagen zu nutzen. Bei der Kasko-Versicherung gibt es keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, da diese normalerweise nur die direkten Reparaturkosten abdeckt.

Wertminderung
Die merkantile Wertminderung ist ein finanzieller Minderwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall, der auch nach fachgerechter Reparatur besteht, weil es als "Unfallfahrzeug" einen geringeren Wiederverkaufspreis erzielt als ein unfallfreies Gegenstück.

Eine technische Wertminderung liegt bei einem Fahrzeug vor, wenn es trotz fachgerechter Reparatur nicht mehr in den technisch einwandfreien Zustand versetzt werden kann, den es vor einem Schaden hatte. Mängel wie strukturelle Veränderungen an tragenden Teilen, erhöhte Leergewichte, oder auch nur optische Spuren wie Farbunterschiede, die die Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit oder das Aussehen beeinträchtigen, können eine technische Wertminderung darstellen. Diese Wertminderung wird in einem Gutachten von einem Sachverständigen ermittelt und ist Teil des Schadensersatzanspruchs bei einem unverschuldeten Unfall.

Bagatellschaden
Sehr geringer Schaden (meist bis ca. 750 € Reparaturkosten), bei dem kein umfangreiches Gutachten erforderlich ist. Hier reicht oft ein Kostenvoranschlag.

130%-Regelung (nur Haftpflicht)
Liegt der kalkulierte Reparaturaufwand über dem Wiederbeschaffungswert, darf das Fahrzeug trotzdem repariert werden, wenn die Kosten nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzungen: vollständige und fachgerechte Reparatur sowie Weiternutzung des Fahrzeugs. Bei der 130%-Regelung müssen Sie das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter nutzen. Diese Frist beginnt ab dem Unfalltag.

Abzug für Wertverbesserung
Kann durch den Sachverständigen angesetzt werden, wenn durch die Reparatur nicht nur der Unfallschaden behoben wird, sondern auch ein bereits vorhandener Alt- bzw. Vorschaden beseitigt wird. Dadurch steigt der Gesamtwert des Fahrzeugs. Dieser Vorteil wird im Gutachten berücksichtigt.

Abzug „Neu für Alt“ (NfA)
Wird angesetzt, wenn durch den Ersatz stark abgenutzter Teile durch Neuteile ein messbarer Vorteil entsteht (z. B. Reifen, Batterie, Bremsen, Auspuff, Kupplung etc.).

In der Kasko üblich. Im Haftpflichtfall nur ausnahmsweise, wenn ein konkreter Vorteil nachweisbar ist. Berechnung meist anteilig nach Zustand/Restnutzungsdauer.

Abzug für Vorschäden
Vorhandene, nicht unfallbedingte Vorschäden werden – vor allem in der Kaskoversicherung – berücksichtigt und mindern den Entschädigungsbetrag.

 

Rechte des Geschädigten

Wer bestimmt den Gutachter?

Haftpflichtschaden: Sie haben das Recht, selbst den Gutachter zu wählen. Die gegnerische Versicherung hat kein Bestimmungsrecht.

Kaskoschaden: Die Versicherung bestimmt, ob und welcher Gutachter eingesetzt wird. Ein eigener Gutachter wird meist nicht bezahlt.

Fiktive Abrechnung
Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen, ohne eine Reparatur durchführen zu lassen. Dabei gilt immer der wirtschaftlich günstigere Weg:

Reparaturkosten (netto), abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung, oder Wiederbeschaffungswert minus Restwert

👉 Laut BGB (§ 249) darf sich niemand an einem Schaden bereichern. Deshalb wird stets die wirtschaftlich günstigere Variante herangezogen.

Habe ich Anspruch auf einen Anwalt?

Haftpflichtfall: Ja, die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.

Kaskofall: Die Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden (Ausnahme: vorhandene Rechtsschutzversicherung).

 

 

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns einfach an!

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