AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote des Unternehmens PlusReport Fahrzeuggutachten, nachfolgend „Sachverständiger“ genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Sachverständige hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Sachverständige erbringt Dienstleistungen in Form von Gutachten, Bewertungen, Zustandsberichten, Unfall- und Wertgutachten, Kalkulationen sowie sonstigen sachverständigen Tätigkeiten im Bereich Kraftfahrzeuge.
(2) Die Gutachten dienen der Dokumentation von Fahrzeugzustand, Ausstattung, Laufleistung, Marktwert und sonstigen relevanten Merkmalen. Eine Garantie für zukünftige Entwicklungen (z. B. Marktwertsteigerungen oder -verluste) wird nicht übernommen.
3. Auftragserteilung
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber dem Sachverständigen mündlich oder schriftlich einen Auftrag erteilt und dieser bestätigt wird.
(2) Der Sachverständige ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit zugänglich zu machen und die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Serviceheft, Rechnungen) vollständig vorzulegen.
(2) Alle Angaben, die der Auftraggeber macht, müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Für die Richtigkeit der Angaben haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(3) Änderungen am Fahrzeug oder neue Informationen, die für das Gutachten relevant sind, sind dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
5. Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Honorartabelle von PlusReport Fahrzeuggutachten, die Bestandteil des Vertrages ist.
(2) Neben dem Grundhonorar werden die in der Honorartabelle aufgeführten Nebenkosten, wie z.B. Porto, Telefon, Schreibauslagen, Fotokosten, Fahrt- und Wegekosten usw., gesondert berechnet.
(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
6. Haftung
(1) Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
7. Urheberrecht
Die vom Sachverständigen erstellten Gutachten, Berichte und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PlusReport Fahrzeuggutachten zulässig.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Der Sachverständige verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. DSGVO, BDSG) verarbeitet.
9. Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Sachverständige berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
(2) Der Sachverständige kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von PlusReport Fahrzeuggutachten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
